Restrukturierung / Neugestaltung von Pensionszusagen

Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer wurden in der Vergangenheit oftmals aus rein steuerlichen Motiven erteilt. Dabei wurde leider dem eigentlichen Wesen einer Pensionszusage in vielen Fällen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Die Erteilung der Pensionszusagen erfolgte dabei z. B. oftmals über standardisierte, nicht an den individuellen Einzelfall angepasste Vertragsmuster, die in vielen Fällen von Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden.

Die Beratungspraxis zeigt, dass derart eingerichtete Pensionszusagen nicht in der Lage sind, mit den dynamischen Veränderungen des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes mitzuhalten. Daher ensteht in solchen Fällen schon nach wenigen Jahren die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung und Anpassung der Versorgungsbedingungen («Restrukturierung»).

Darüber hinaus beinhalten solche Pensionszusagen in der Regel versteckte — insb. bilanz- und steuerrechtliche — Risiken, die am Ende dazu führen, dass die ursprünglich als Steuersparmodell eingerichtete Pensionszusage heute für die verpflichtete GmbH ein nicht unerhebliches Risiko darstellt.

Die Restrukturierung derartiger Pensionszusagen erfolgt in unserer Kanzlei mittels eines klar strukturierten — und seit über 15 Jahren bewährten — Beratungsprozess

5-stufiger Prozessablauf

In einem ersten Schritt wird dabei die Pensionszusage in vertraglicher, rechtlicher, bilanzieller und ggfs. finanzieller Hinsicht einer ausführlichen Analyse untwerworfen und begutachtet («Gutachten»). Die Erkenntnisse des Gutachtens liefern das Fundament für die nachfolgende Restrukturierung. Der Kern der Restrukturierung besteht in der individuellen Gestaltungsberatung, welche insb. die vorhandenen Mittel und Wege aufzeigt und vergleicht, die zur Erreichung des im Einzelfall angestrebten Ziels zur Verfügung stehen.

Der Abschluss des Restrukturierungsprozesses erfolgt mittels der Erstellung der zur Umsetzung des ausgewählten Lösungswegs notwendigen vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Gesellschafterbeschluss und Änderungsvereinbarung zur Pensionszusage). 

Folgende Ansatzpunkte zur formellen und / oder materiellen Neugestaltung stehen regelmäßig zur Disposition:

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