BFH v. 15.3.2023: Rente und Gehalt
Der BFH hat mit Urteil vom 15.3.2023 — I R 41/19 entschieden, dass bei einer ungeschmälerten Fortsetzung der Gf-Tätigkeit, für die — neben der aus der Pensionszusage resultierenden Altersrente — ein reduziertes Gehalt ausbezahlt wird, eine Anrechnung des Gehaltes auf die Rente insoweit unterbleibt, als diese den Differenzbetrag zwischen zuletzt bezogener Aktivenvergütung und gezahlter Altersrente nicht übersteigt.
Das BFH-Urteil vom 15.3.2023 — I R 41/19 finden Sie hier…