Geschäftsführer-Pensionszusage: Streit mit den Finanzbehörden

Geschäftsführer-Pensionszusagen werden von der Finanzverwaltung mit besonderem Argwohn betrachtet. So besteht auf Seiten der Finanzbehörden offensichtlich die permanente Vermutung, dass die Pensionszusage als Instrument zur Steuerverkürzung «missbraucht» wird. Daher hat die Finanzverwaltung zur Prüfung der Pensionszusagen bundesweit eigene Fachprüfungseinheiten für betriebliche Altersversorgung eingerichtet. Diese werden üblicherweise im Rahmen einer Betriebsprüfung hinzugezogen. Mittlerweile findet dies aber auch schon im Rahmen der regulären Veranlagung außerhalb einer Betriebsprüfung statt.

In der Praxis ist feszustellen, dass die Fachprüfung ihre kritische Sichtweise und restriktive Handhabung in jüngster Vergangenheit deutlich verschärft hat. So kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten mit den Finanzbehörden, bei denen die vom Fachbetriebsprüfer vertretene Rechtsauffassung «mit aller Gewalt» darauf abzielt ein steuerliches Mehrergebnis zu generieren.

Bei derartigen Angriffen benötigt sowohl der Steuerpflichtige, als auch dessen steuerlicher Berater zwingend eine Unterstützung durch einen fachlich versierten Spezialisten.

In solchen Fällen stehen wir an Ihrer Seite und halten dagegen! Sei es im Rahmen von Veranlagungen / Betriebsprüfungen, oder vor dem Finanzgericht. Wir prüfen die vom Fachprüfer vertretene Rechtsauffassung und nehmen als Parteiengutachter zu den Feststellungen und hergeleiteten Rechtsfolgen gutachterlich Stellung.

Wir haben in den vergangenen Jahren in diversen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden umfangreiche Erfahrungen sammeln dürfen. Dabei konnten wir für unsere Mandanten erhebliche Erfolge erzielen und sie vor umfangreichen und ungerechtfertigten Steuernachzahlungen bewahren.

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