Neueinrichtung einer Geschäftsführer-Pensionszusage
Pensionszusagen können in Art und Inhalt verschiedenst ausgestaltet sein. So kann die Pensionszusage z. B. Rentenleistungen oder einmalige Kapitalleistungen vorsehen. Auch hinsichtlich der Finanzierungsform der Pensionsverpflichtung kann diese unterschiedlich ausgestaltet werden (arbeitgeber- und / oder arbeitnehmerfinanziert, z. B. durch Tantieme-Umwandlungen).
Soll für einen Geschäftsführer, oder einen Mitarbeiter in führender Position (z. B. Prokuristen) eine unmittelbare Pensionszusage eingerichtet werden, so haben wir in unserer Kanzlei auch hierfür einen klar strukturierten Beratungsprozess entwickelt.
1. Konzepterstellung
Vor der Einrichtung wird in einem ersten Schritt ein individuelles Konzept erstellt, welches
- die vertraglichen Bedingungen der Geschäftsführer-Pensionszusage (Art, Inhalt, Form und Umfang der Pensionsleistungen),
- das rechtliche Umfeld der Geschäftsführer-Pensionszusage,
- die bilanziellen Folgen der Geschäftsführer-Pensionszusage, z. B. in Form der künftigen Pensionsrückstellungen, sowie
- den voraussichtlichen Kapitalbedarf zur Finanzierung der Pensionsverpflichtung darstellt.
2. Umsetzung
Wird anhand der Ergebnisse des Konzeptes eine Erteilung der Geschäftsführer-Pensionszusage gewünscht, so liefern wir im Rahmen des Beratungsprozesses natürlich auch die hierfür benötigten Verträge (Gesellschafterbeschluss und Pensionszusage).
Gestaltungshinweis:
Vor dem Hintergrund der handelsbilanziellen Entwicklungen seit der Einführung des BilMoG und der stetig ansteigenden Lebenserwartung hat sich in der jüngeren Vergangenheit die Einrichtung von Geschäftsführer-Pensionszusagen als Kapitalzusage als ein ideales Gestaltungsinstrument erwiesen.
Mehr zur steuer- und risiko-optimierten Kapitalzusage erfahren Sie unter www.kapital-pensions-plan.de