Neueinrichtung von Pensionszusagen

Ein Geschäftsführer einer GmbH steht - wenn es um seine Altersversorgung geht - vor einer großen Herausforderung:
 
Zum einen bewegt sich sein Gehalt in der Regel deutlich über dem Durchschnittseinkommen der Bundesbürger - zum anderen ergibt sich daraus - wenn er seinen Lebenstandard halten will - ein erhöhter Versorgungsbedarf!
 

Pensionszusagen können in Art und Inhalt verschiedenst ausgestaltet sein. So kann die Pensionszusage z. B. Rentenleistungen oder einmalige Kapitalleistungen vorsehen. Auch hinsichtlich der Finanzierungsform der Pensionsverpflichtung kann diese unterschiedlich ausgestaltet werden (arbeitgeber- und / oder arbeitnehmerfinanziert, z. B. durch Tantieme-Umwandlungen).

Soll für einen Geschäftsführer, oder einen Mitarbeiter in führender Position (z. B. Prokuristen) eine unmittelbare Pensionszusage eingerichtet werden, so haben wir in unserer Kanzlei auch hierfür einen klar strukturierten Beratungsprozess entwickelt.

1. Konzepterstellung

Vor der Einrichtung wird in einem ersten Schritt ein individuelles Konzept erstellt, welches

  • die vertraglichen Bedingungen der Pensionszusage (Art, Inhalt, Form und Umfang der Pensionsleistungen),
  • das rechtliche Umfeld der Pensionszusage,
  • die bilanziellen Folgen der Pensionszusage, z. B. in Form der künftigen Pensionsrückstellungen, sowie
  • den voraussichtlichen Kapitalbedarf zur Finanzierung der Pensionsverpflichtung darstellt.

2. Umsetzung

Wird anhand der Ergebnisse des Konzeptes eine Erteilung der Pensionszusage gewünscht, so liefern wir im Rahmen des Beratungsprozesses natürlich auch die hierfür benötigten Verträge (Gesellschafterbeschluss und Pensionszusage).

 


Gestaltungshinweis:

Vor dem Hintergrund der handelsbilanziellen Entwicklungen seit der Einführung des BilMoG und der stetig ansteigenden Lebenserwartung hat sich in der jüngeren Vergangenheit die Einrichtung von GF-Pensionszusagen als Kapitalzusage als ein ideales Gestaltungsinstrument erwiesen.

Mehr zur steuer- und risiko-optimierten Kapitalzusage erfahren Sie unter www.kapital-pensions-plan.de

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