BMF-Schreiben v. 17.12.2019 - neue Richttafeln
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf das BFH-Urteil vom 13.02.2019 — XI R 34/16 reagiert und den aus der Umstellung der Richttafeln resultierenden Übergangsbetrag für alle Pensionszusagen, welche im Übergangsjahr erteilt werden, verneint.
Das BMF-Schreiben vom 17.12.2019 finden Sie hier…
Das BFH-Urteil vom 13.02.2019 finden Sie hier…