Individuelles Erstgespräch

Sie sind noch kein Mandant unserer Kanzlei, stehen jedoch vor einer Aufgabenstellung, die Sie alleine nicht mehr lösen können und würden gerne wissen, über welchen Weg sich Ihr Problem lösen lässt und zu welchen Bedingungen?

Dann haben wir ein Angebot zum Kennenlernen für Sie:

Unser individuelles ERSTGESPRÄCH

Im Rahmen unseres Erstgesprächs — welches wahlweise als Telefon- oder Videokonferenz stattfindet — prüfen wir Ihr Anliegen, beantworten Ihre ersten Fragestellungen, weisen Sie auf wesentliche rechtliche Grundlagen hin und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen und Lösungswege auf.

Im Anschluss daran erläutern wir Ihnen unsere Vorgehensweise und unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot, dass Sie im Nachgang selbstverständlich auch noch in schriftlicher Form erhalten.

Für den bei uns entstehenden zeitlichen Aufwand veranschlagen wir grundsätzlich ein Pauschal-Honorar in Höhe von 250,-- € (zzgl. ges. USt). Für den Fall, dass Sie uns im Anschluss an das Erstgespräch mit der gewünschten Beratungsleistung im Rahmen eines schriftlichen Beratungsvertrags beauftragen sollten, würden wir die Pauschale für das Erstgespräch nicht in Rechnung stellen.

Das Pauschal-Honorar für das Erstgespräch würde somit nur anfallen, wenn im Anschluss an das Erstgespräch kein Mandat zustande kommen würde.

Erstgespräch anfordern

Top-Themen

Unternehmensnachfolge

Möglichkeiten der Behandlung der Geschäftsführer-Pensionszusagen

mehr

Abfindung / Kapitalisierung

Zulässigkeit und Anerkennung durch die Finanzverwaltung

mehr