Übertragung / Auslagerung von Pensionszusagen
Soll die Pensionszusage auf einen anderen Rechtsträger übertragen / ausgelagert werden, so stehen hierfür grundsätzlich diverse Rechtsträger und Übertragungsformen zur Verfügung. Daher ist stets für den individuellen Einzelfall zu prüfen, welche Übertragung im konkreten Fall zum Einsatz gelangen soll.
Die Umsetzung bedarf der Erstellung eines individuellen Übertragungskonzeptes, welches insb. die zivil-, betriebsrenten- und bilanzrechtlichen Auswirkungen des Übertragungsvorgangs prüft und darstellt.
Folgende Übertragungsmöglichkeiten stehen üblicherweise zur Verfügung / Disposition:
- Übertragung auf eine «Rentner-GmbH»
- Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber
- Übertragung auf einen Pensionsfonds
- Übertragung auf eine Unterstützungskasse
Gestaltungshinweis:
Im Falle von Nachfolgekonzepten und / oder Unternehmens-/Anteilsverkäufen hat sich in der jüngeren Vergangenheit — bedingt durch die Änderung der BFH-Rechtsprechung in 2016 — die Übertragung der GF-Pensionszusage auf eine «Rentner-GmbH» als ein ideales Gestaltungsinstrument erwiesen.
Mehr zu den Möglichkeiten der Rentner-GmbH erfahren Sie unter www.rentner-gmbh.com