Jürgen Pradl

Jürgen Pradl Jahrgang 1960

Verwitwet, 1 Kind

Alleinvertretungsberechtigter
Gesellschafter-Geschäftsführer

Gerichtlich zugelassener Rentenberater
für die betriebliche Altersversorgung

Ausgebildeter Steuerrechtler

Jürgen Pradl absolvierte seine Ausbildung in der bayerischen Finanzverwaltung. Als ausgebildeter Steuerrechtler spricht er die Sprache der Steuerberater. Die fundierte Kenntnis des Steuerrechts ermöglicht es ihm insbesondere in der Zusammenarbeit mit den steuerberatenden Berufen eine zielgerichtete und unkomplizierte Kommunikation zu pflegen.

Interdisziplinäre Berufserfahrung

Nach der Ausbildung in der Finanzverwaltung sammelte Jürgen Pradl in der Bankenwelt und in der Finanzdienstleistung weitere Berufserfahrung, bevor er in die Rechtsberatung wechselte. Die Tätigkeit in den verschiedenen Geschäftsbereichen bildet heute die Basis für sein interdisziplinäres Know-how.

40 Jahre betriebliche Altersversorgung

Jürgen Pradl beschäftigt sich seit 40 Jahren mit dem komplexen Themengebiet der betrieblichen Altersversorgung. Seit 1994 ist er im Besitz der gerichtlichen Zulassung zur Rechtsberatung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung.

Über 35 Jahre Unternehmertum

u. a. als GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstand sorgen dafür, dass Jürgen Pradl über ein natürliches Verständnis für die Bedürfnisse des Mittelstandes verfügt. Die unternehmerische  Erfahrung ermöglicht es ihm, in der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten eine ausgeprägte Kundenorientierung zu vermitteln.

Anerkannter Fachautor

Als Autor zahlreicher Fachartikel hat sich Jürgen Pradl in der Branche einen Namen als profunder Kenner der Rechtsmaterie betriebliche Altersversorgung erworbenen. Mit dem im nwb-Verlag erschienen Titel „Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer“ ist es Jürgen Pradl gelungen, das in Deutschland führende Fachbuch zu diesem Themengebiet zu veröffentlichen.

Bundesweit tätiger Referent zum Fachthema

Als Referent zum Fachthema ist Jürgen Pradl sowohl für namhafte Seminarveranstalter (z. Bsp. IWW) als auch für verschiedene Steuerberaterverbände (so z. Bsp. in Bayern, Berlin-Brandenburg und Thüringen) bundesweit tätig. Er hat alleine in den letzten Jahren zum Fachgebiet der Geschäftsführer-Versorgung weit mehr als 5.000 Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer fortgebildet.

Urheber der sog. Past Service-Methode

Als Urheber der sog. Past Service-Methode hat Jürgen Pradl auf dem Gebiet der Geschäftsführer-Versorgung einen nicht unerheblichen Beitrag zur Rechtsentwicklung geleistet. Mit seinem Einsatz und seiner Überzeugungskraft ist es ihm gelungen, den Markt und insbesondere die Finanzverwaltung davon zu überzeugen, dass eine einem Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber erteilte Pensionszusage während der Anwartschaftsphase auf die Höhe der unverfallbar erworbenen Versorgungsleistungen begrenzt werden kann, ohne dass in diesem Zusammenhang ein fiktiver Zufluss oder eine verdeckte Einlage entsteht. Damit hat Jürgen Pradl für eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Betrieben den Weg frei gemacht, um die überdimensionierten Pensionsverplichtungen eindämmen zu können.

Pionier der Rentner-GmbH

Jürgen Pradl war der First Mover, der unmittelbar nach Veröffentlichung der beiden BFH-Entscheidungen vom 18.08.2016 sofort erkannte, welches Gestaltungspotenzial sich danach durch die lohnsteuerfrei Übertragung von Geschäftsführer-Pensionszusagen auf eine "Rentner-GmbH" eröffnete. Jürgen Pradl initiierte ein kanzleiinternes Projekt, innerhalb dessen über einen Zeitraum von rd. 12 Monaten das Konzept zur schuldbefreienden Übertragung einer Geschäftsführer-Pensionszusage auf eine "Rentner-GmbH" interdisziplinär entwickelt wurde. Nach der Markteinführung stellte sich sehr schnell heraus, dass dieser Gestaltungsweg im Mandantenkreis auf breite Zustimmung getroffen ist. In den folgenden knapp zehn Jahren haben wir unser Konzept in mehreren hundert Fällen in allen denkbaren Konstellationen erfolgreich umgesetzt. Durch die intensive Beschäftigung mit der Materie und die erfolgreich bestrittenen Auseinandersetzungen mit den Fachprüfern der Finanzbehörde, ist in unserer Kanzlei ein Erfahrungsschatz entstanden, der bundesweit als einmalig zu beurteilen ist.