BFH v. 12.12.2023: Pensionsrückstellung bei Formwechsel

Der BFH hat mit Urteil vom 12.12.2023 — VIII R 17/20 entschieden, dass bei einem Formwechsel der Gesellschaft von einer Kapital- in eine Personengesellschaft für die zugunsten des/der Geschäftsführer-Pensionszusage(n) gebildeten Pensionsrückstellungen kein Korrekturposten zu bilden ist.

Das Verfahren wurde von unseren Geschäftsführern von den Feststellungen im Rahmen der Betriebsprüfung über das Verfahren vor dem FG Baden-Württemberg bis hin zum BFH als Parteiengutachter federführend betreut. Die von unserer Kanzlei im Gutachten vertretene Rechtsauffassung wurde der Klagebegründung zu Grunde gelegt. Der 8. Senat des BFH hat sich ebenso wie erstinstanzlich das FG Baden-Württemberg vollumfänglich der Sichtweise unserer Kanzlei angeschlossen.

Das BFH-Urteil vom 12.12.2023 — VIII R 17/20 finden Sie hier…

Zum erstinstanzlichen FG-Verfahren haben wir bereits im Juli 2020 in der Gestaltenden Steuerberatung ausführlich Stellung genommen. Unseren Aufsatz finden Sie hier...

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