Neufassung der Pensionszusage

Die Neugestaltung der vertraglichen Vereinbarungen zur Pensionszusage nimmt eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Restrukturierung ein. Sie bereitet den Weg für die zukünftige Versorgungskonzeption und bildet die Grundlage aller weiteren Überlegungen.

Nach unserer jahrelangen praktischen Erfahrung wurde in der Vergangenheit der sachgerechten Gestaltung der vertraglichen Vereinbarungen zur Pensionszusage in der überwiegenden Anzahl der Fälle leider nicht die zwingend notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit entgegengebracht. Mit der vertraglichen Vereinbarung zur Pensionszusage wird das Versorgungsverhältnis in Art, Inhalt und Umfang definiert und die Versorgungsverpflichtung begründet.

In der Praxis zeigt sich, dass die vertraglichen Vereinbarungen insbesondere über folgende Mängel verfügen:

  • Verstoß gegen das Klarheits- und Eindeutigkeitsgebot
  • Fehlen zwingender Vertragsinhalte (z. B. Unverfallbarkeitsregelung)
  • Steuerschädliche Regelungen (z. B. Abfindungsklauseln)
  • Fehlende Erfüllungsoptionen
  • Musterverträge (oftmals handschriftlich ausgefüllt, im Entwurfsstadium)

In Folge dieser Mängel wird es regelmäßig erforderlich sein, die bestehende vertragliche Vereinbarung zur Pensionszusage im Rahmen der Restrukturierung grundlegend neu aufzusetzen. Dabei können formelle Änderungen auch mit materiellen Änderungen (z. B. Herabsetzung / Erhöhung, Umgestaltung, etc.) einhergehen.

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