Umgestaltung der Pensionszusage

Eines der Kernprobleme herkömmlicher Pensionszusagen besteht darin, dass sie in der Form einer lebenslang zahlbaren Altersrente erteilt wurden. Das damit einhergehende Langlebigkeitsrisiko ist im Wesentlichen für die Unkalkulierbarkeit derartiger Versorgungszusagen verantwortlich. Es sorgt im aktuellen Umfeld der Kapitalmärkte für explodierende Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz.

Kapital statt Rente - so lautet das Motto zur Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen:

Die Umgestaltung einer rentenförmig zugesagten Altersversorgung in eine Kapitalzusage hat sich als das Mittel zur Begrenzung der in der Handelsbilanz zu bildenden Pensionsrückstellungen bewährt.

Durch die Umgestaltung einer rentenförmigen Altersversorgung in eine Kapitalzusage, wird das sog. Langlebigkeitsrisiko eliminiert. Aus einer ungewissen Verpflichtung (hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintritts und der Höhe der Verpflichtung) wird eine gewisse Pensionsverbindlichkeit (lediglich im Hinblick auf den Eintritt eines vorzeitigen Versorgungsfalles verbleibt noch eine Ungewissheit).

Künftige Veränderungen des Rechnungszinses haben somit keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Rentenbarwertes (Endwert der anzusammelnden Pensionsrückstellung), da dieser auf die Höhe der Kapitalleistung beschränkt wird, während der Rentenbarwert einer rentenförmigen Verpflichtung im vollen Umfang den negativen Auswirkungen der Kapitalmarktentwicklung ausgeliefert ist.

Mit der Umgestaltung setzen Sie Ihre Gewinne frei und beseitigen die Ausschüttungssperre!

Weitere Informationen zur Umgestaltung in eine Kapitalzusage erhalten Sie hier…



Kapital statt Rente - so funktioniert’s:

Sie möchten wissen, ob die Umstellung für Sie in Frage kommt?

Über diese 4 Schritte erhalten Sie Klarheit:

  •  Erstellung einer Umstellungsanalyse
     Ermittlung der wertgleichen Kapitalleistung(en)
     Darstellung der kurz- und langfristigen bilanziellen Auswirkungen
  •  Entscheidung herbeiführen
  •  Erstellung der vertraglichen Vereinbarungen
  •  Bewertung der Kapitalzusage im Rahmen des Bilanzgutachtens

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