FG Ba-Wü v. 16.12.19: Formwechsel
Mit Urteil vom 16.12.2019 - 8 K 892/16, hat das FG Baden-Württemberg eine bisher noch nicht abschließend geklärte Rechtsfrage entschieden.
Die Finanzverwaltung nahm bei einer formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine GbR hinsichtlich der den GGF gegenüber erteilten unmittelbaren Pensionszusagen einen Übernahmefolgegewinn an. Das FG konnte dieser Rechtsauffassung jedoch nicht folgen und entschied im Sinne des Steuerpflichtigen, dass im Zeitpunkt des Formwechsels durch die Pensionszusagen eben kein Übernahmefolgegewinn entsteht.
Die Finanzverwaltung hat Revision gegen dieses Urteil eingelegt.