Typische Risiken einer reinen Leistungszusage

Herkömmliche Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel als reine Leistungszusagen konzipiert. Dabei erteilt die Gesellschaft als Versorgungsträger dem Geschäftsführer als Versorgungsberechtigten eine Pensionszusage, die auf die lebenslange Gewährung fest zugesagter monatlicher Versorgungsleistungen ausgerichtet ist. Durch diese Form der Versorgungszusage übernimmt der Versorgungsträger sämtliche Risiken, die mit der eingegangenen Pensionsverpflichtung einhergehen und die sich in der Regel fernab des operativen Geschäftes der Gesellschaft und somit auch außerhalb der Kernkompetenz des Unternehmens bewegen.

Leistungszusage als "Sorglospaket" für Geschäftsführer:

Leistungszusage als "Sorglospaket" für Geschäftsführer

Neben dem Kostenrisiko beinhaltet eine Leistungszusage das Langlebigkeits- und Kapitalanlagerisiko:

Das Langlebigkeitsrisiko

Eine rentenförmige Leistungszusage beinhaltet das Risiko, das der Geschäftsführer deutlich länger lebt, als dies bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung berücksichtigt wurde.

Das Kapitalanlagerisiko

Der tatsächliche Zinsertrag der Deckungsmittel ist von entscheidender Bedeutung für die Kostenbelastung des Trägerunternehmens.

Unterbewertung der Pensionsverpflichtung

Die Bewertung einer Pensionsverpflichtung hängt im Wesentlichen vom sachgerechten Ansatz der sog. Rechnungsgrundlagen ab. Dabei kommt den Punkten Langlebigkeit und Rechnungszins die entscheidende Bedeutung zu. Werden zur Bewertung der eingegangenen Pensionsverpflichtungen zu optimistische Rechnungsgrundlagen verwendet, so kommt es zu einer deutlichen Unterbewertung der Pensionsverpflichtung.

Genau zu diesem Effekt kommt es bei der steuerlichen Bewertung der Pensionszusagen, da sich die gem. § 6a EStG anzuwendenden Rechnungsgrundlagen von den sich dynamisch verändernden Marktgegebenheiten mittlerweile deutlich entfernt haben. Dies führt insbesondere bei der Bewertung von Individualzusagen an GmbH-Geschäftsführer zu einer deutlichen Unterbewertung der Pensionsverpflichtung in der Steuerbilanz der Gesellschaft.

» Nähere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik BilMoG

Deal Breaker Pensionszusage

Bei Verkaufsverhandlungen oder im Rahmen einer Nachfolgeplanung haben sich Pensionszusagen mittlerweile zu einem echten Deal-Breaker entwickelt. So ergibt es sich regelmäßig, dass die Veräußerung einer mittelständischen GmbH erst stattfinden kann, wenn die Gesellschaft von den bestehenden Pensionsverbindlichkeiten schuldbefreiend entpflichtet wurde.

Dies gilt umso mehr, wenn die Pensionszusage mit einer Rückdeckungsversicherung finanziert wird, und deren voraussichtliche Ablaufleistung deutlich hinter der ursprünglichen Prognose des Versicherers zurück bleibt.

Top-Themen

Unternehmensnachfolge

Möglichkeiten der Behandlung der Geschäftsführer-Pensionszusagen

mehr

Abfindung / Kapitalisierung

Zulässigkeit und Anerkennung durch die Finanzverwaltung

mehr