DAS BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ (BILMOG)

Unmittelbare Pensionsverpflichtungen nach BilMoG

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern gegenüber unmittelbare Pensionszusagen erteilt haben, sind nach den Regelungen des BilMoG verpflichtet, die daraus resultierenden Pensionsverpflichtungen einer eigenständigen handelsrechtlichen Bewertung zuzuführen.

Da die handelsrechtliche Bewertung der Höhe nach durch das BilMoG grundsätzlich neu festgelegt wurde, ergeben sich dadurch erhebliche Auswirkungen auf die handelsrechtliche Bewertung von betrieblichen Pensionsverpflichtungen. Dabei ergibt es sich, dass die handelsrechtlichen Vorgaben zur Bewertung der bestehenden Pensionsverpflichtungen in wesentlichen Punkten deutlich von den steuerrechtlichen Vorgaben abweichen. Dies führt in der betrieblichen Praxis zu erheblichen Wertdifferenzen. So wird es in Zukunft gezwungenermaßen dazu kommen, dass der handelsrechtliche Wertansatz den steuerrechtlichen bei weitem übersteigt. Dieses Ergebnis wird wiederum unweigerlich zu einer ungewollten Belastung des Eigenkapitals und somit zu einer deutlichen Verschlechterung des Ratings führen.

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