ÜBERTRAGUNG einer Geschäftsführer-Pensionszusage
Übertragung der Versorgungsverpflichtungen auf einen neuen / externen Versorgungsträger im Wege
- der rechtsgeschäftlichen Einzelrechtsnachfolge (Schuldübernahme) oder
- der partiellen Gesamtrechtsnachfolge (Ausgliederung).
Insbesondere die Übertragung auf eine eigene Rentner-GmbH, oder einen Pensionsfonds / Unterstützungskasse.