REPARATUR einer GeschäftsführerPensionszusage
Neugestaltung bereits bestehender Versorgungsversprechen in
- rechtlicher,
- vertraglicher,
- finanzieller und
- bilanzieller Hinsicht.
Flexibilisierung des Schuldverhältnisses und Anpassung an die aktuelle Rechtslage auf der Grundlage des vorhergehenden Gutachtens.