Entwicklung des handelsrechtlichen Rechnungszinses
War der Rechnungszinsfuß zum 31.12.2014 noch bei 4,53%, so ist er per 31.12.2015 auf 3,89% abgestürzt. Dies entspricht einem Rückgang von 0,64% und führte bereits zum Ende des Wirtschaftsjahres 2015 zu exorbitanten Zuführungen zu den handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen. Zwar ist der Rechnungszinsfuß durch die Neuregelung des § 253 HGB im Wirtschaftsjahr 2016 leicht gestiegen, sodass er per 31.12.2016 4,01% betrug. In den darauf folgenden Wirtschaftsjahren hat jedoch der dramatische Rückgang des Rechnungszinsesfußes wieder ungebremst Fahrt aufgenommen...
Darstellung der Rechnungszinsentwicklung seit 2018
Zur Veröffentlichung der Rechnungszinsen durch die Deutsche Bundesbank geht's hier…
Zum Ende des Jahres 2019 hat der Rechnungszinsfuß basierend auf einer 7-Jahres Durchschnittsermittlung einen weiteren Meilenstein durchbrochen - das Absinken unter die 2%-Marke! Jedoch war dies nicht das Ende des dramatischen Absturzes des Rechnungszinsfußes…
Denn mittlerweile ist auch der handelsrechtliche Rechnungszinsfuß basierend auf einer 10-Jahres Durchschnittsermittlung deutlich unter 2,0% gesunken! Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage hat sich der Absturz des Rechnungszinsfußes etwas stabilisiert, allerdings sind die Prognosen aktuell sehr volatil, sodass sich dies auch schnell wieder ändern kann…