Neuregelung § 253 HGB

Änderung des § 253 HGB

Der Gesetzgeber hat nun doch noch auf die anhaltende und immer massiver werdende Kritik im Hinblick auf die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen reagiert:

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften hat der Bundestag am 18.02.2016 die Novellierung des Handelsgesetzbuches (HGB) beschlossen. Das Gesetz hat am 26.02.2016 auch den Bundesrat passiert. Die Veröffentlichung im BGBl. erfolgt zeitnah.

Da die Bestimmungen des Art 75 Abs. 6 EGHGB die Entscheidung über den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der gesetzlichen Neuregelung in die Hände der versorgungstragenden Unternehmen legt, hat deren Geschäftsleitung abzuwägen, wie sie mit dieser Option umgehen möchte.

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