Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch

Sie sind noch kein Mandant unserer Kanzlei, stehen jedoch vor einer Aufgabenstellung, die Sie alleine nicht mehr lösen können und würden gerne wissen, ob wir Ihnen helfen können und unter welchen Bedingungen?

Dann haben wir ein Angebot zum Kennenlernen für Sie:

Unser kostenfreies und unverbindliches ERSTGESPRÄCH

Im Rahmen unseres Erstgesprächs — welches wahlweise als Telefon- oder Videokonferenz stattfindet — prüfen wir Ihr Anliegen, beantworten Ihre ersten Fragestellungen, weisen Sie auf wesentliche rechtliche Grundlagen hin und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen und Lösungswege auf.

Im Anschluss daran erläutern wir Ihnen unsere Vorgehensweise und unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot, dass Sie im Nachgang selbstverständlich auch noch in schriftlicher Form erhalten.

Und das Beste daran: Wir gehen insoweit in Vorleistung!

Das heißt, dass wir für das Erstgespräch kein Honorar berechnen.

Damit ersparen wir Ihnen ein Honorar in Höhe von netto 190 €!

Das ist nämlich der Betrag, der üblicherweise für Erstgespräche gemäß § 34 RVG abgerechnet wird.

Ein honorarpflichtiges Mandat kommt erst zustande, wenn Sie im Anschluss an das Erstgespräch einen schriftlichen Beratungsvertrag unterzeichnen.

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