Initiative der BDA und des IVS zum HGB-Rechnungszins

Die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und das IVS (Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V.) haben eine Initiative zur Reform des HGB-Zinssatzes in die Welt gerufen.

Hintergrund ist insbesondere die Entwicklung des handelsrechtlich für die Abzinsung von Pensionsverpflichtungen heranzuziehenden Rechnungszinsfußes, welcher monatlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Allein aufgrund der zukünftigen Entwicklung des Rechnungszinsfußes ergeben sich demnach bis Ende 2022 voraussichtlich Zusatzbelastungen in Höhe von insgesamt rd. 80 Mrd. €.

Dahingegen wurden die Unternehmen in der Vergangenheit aufgrund des überhöhten Rechnungszinsfußes in der Steuerbilanz in Höhe von 6% mit rd. 50 Mrd. € Steuern auf Scheingewinnen belastet.

Die Initiative der BDA und des IVS richtet sich nun insb. auf die Möglichkeit des Einfrierens des handelsrechtlich anzuwendenden Rechnungszinsfußes auf das Niveau des letzten Bilanzstichtages (z. B. 2,71% bei Bilanzstichtag 31.12.2019) bis Ende 2022 («Kann-Regelung»). Dies solle jedoch nicht für den siebenjährigen Rechnungszinsfuß gelten, der der Ermittlung des im Anhang auszuweisenden ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrages zu Grunde gelegt wird. 

Darüber hinaus fordert die Initiative eine grundsätzliche Anpassung der gesetzlichen Regelung, welche «den erteilten Versorgungszusagen gerecht wird und dabei den Gläubigerschutz einerseits und die Informationsanforderungen der sonstigen Adressaten eines Handelsbilanzabschlusses andererseits berücksichtigt».

Ob die Initiative erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten, darf aber zumindest bezweifelt werden…

hier geht`s zur Entwicklung des Rechnungszinsfußes

hier finden Sie die Initiative der BDA und des IVS

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