IDW-Rechnungslegungshinweis

Das IDW hat einen neuen Rechnungslegungshinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) veröffentlicht.

Danach können nun auch Leistungszusagen, welche (teilweise) mittels Rückdeckungsversicherungen kongruent rückgedeckt wurden, bilanziell wie wertpapiergebundene Zusagen behandelt werden. Der Ausweis der Pensionsverpflichtung kann auf der Passivseite der Bilanz somit für denjenigen Teil der zugesagten Versorgungsleistungen, welcher durch die Rückdeckungsversicherung kongruent rückgedeckt ist, in Höhe des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung erfolgen.

Dies kann im Einzelfall eine (deutliche) Belastung des handelsrechtlichen Bilanzbildes zur Folge haben.

Der Rechnungslegungshinweis des IDW wurde veröffentlicht in: IDW Life 7/2021, S. 777 ff.

Unseren Beitrag in der GStB zum IDW-Rechnungslegungshinweis finden Sie hier...

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