Geschäftsführer-Pensionszusage: Eine exzellente Beratung ist gerade gut genug!

Wenn es um IHRE Geschäftsführer-Pensionszusage geht, sollten Sie sich nicht mit einer Durchschnittsberatung von der Stange zufrieden geben!

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein interdisziplinäres Rechts- und Fachgebiet. Die Gestaltung und Behandlung einer Geschäftsführer-Pensionszusage stellt innerhalb der bAV die absolute Königsdisziplin dar. Das Themengebiet verfügt über eine außerordentliche themenübergreifende Komplexität, die höchste Anforderungen an den Berater stellt.

Der durchschnittliche Berater, wird diesen hohen Anforderungen weder in der Breite noch in der Tiefe gerecht werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der „Berater Ihres Vertrauens“ nicht über die notwendige Zulassung zur Rechtsberatung verfügt.

Die Folge: Fehlentwicklungen und Beratungsfehler, die Ihnen teuer zu stehen kommen können.

Wenn es um Ihre Geschäftsführer-Pensionszusage geht, benötigen Sie einen exzellenten Berater, der aus dem Heer derjenigen herausragt, die betriebliche Altersversorgung nur verkaufen — und nicht beraten.

Als Wirtschaftsjuristen sind wir in der Lage die Herausforderungen der interdisziplinären Aufgabenstellung zu bewältigen. Und: Wir verfügen über die notwendige Zulassung zur Rechtsberatung!

Unsere Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung auf die individuelle rechtliche und wirtschaftliche Beratung und Betreuung von Geschäftsführer-Pensionszusagen spezialisiert. Die Spezialisierung hat die Grundlage für unser umfassendes Know-how  geschaffen, das alle Facetten der Geschäftsführer-Versorgung umfasst und dass das entscheidende Element für eine exzellente Beratungsleistung darstellt.

Egal in welche Richtung Sie denken: Wir sind für Sie da!

  • Ob Neueinrichtung, Neugestaltung, Kapitalisierung / Abfindung, Auslagerung / Übertragung, Herabsetzung, oder Liquidation: Wir wissen damit umzugehen!
  • Wenn Sie nach einer Antwort auf eine schwierige Rechtsfrage suchen: Wir klären auf!
  • Wenn Ihre Pensionszusage ins Kreuzfeuer der Betriebsprüfung geraten sein sollte: Wir halten dagegen!
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