FG-Düsseldorf v. 19.05.2025: Abfindung einer GF-Pensionszusage
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.05.2025 — 6 K 343/21 K,G,F zur körperschaftsteuerrechtlichen Beurteilung einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Abfindung einer GF-Pensionszusage vor Eintritt eines Versorgungsfalls Stellung genommen.
Dem FG Düsseldorf ist dabei ein nicht zu erklärender Fehler unterlaufen, hat es doch entschieden, dass eine außerbilanzielle Korrektur der verdeckten Einlage maximal um den Wert vorzunehmen ist, um den sich das Einkommen durch die Ausbuchung der Pensionsrückstellung erhöht hat. Diese Auffassung ist zum einen bereits dem Grunde nach nicht zutreffend. Zum anderen hat das FG im konkret entschiedenen Fall dabei auch noch auf die handelsrechtliche Pensionsrückstellung abgestellt.
Das Urteil des FG-Düsseldorf finden Sie hier...