FG Nürnberg v. 20.4.2021: Überversorgung
Mit Urteil vom 20.4.2021 - 1 K 186/19, hat das FG Nürnberg entschieden, dass bei der Prüfung einer Überversorgung i. S. d. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG auf die bis zum jeweiligen Stichtag erdiente bzw. erreichte Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung abzustellen ist - und nicht auf eine fiktive mögliche Rente.
Die Revision ist anhängig.