BMF-Schreiben v. 19.10.2018 - neue Richttafeln

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf die Veröffentlichung der Heubeck-Richttafeln 2018 G reagiert und diese als für alle nach dem 20.07.2018 (Tag der Veröffentlichung) endenden Wirtschaftsjahre anwendbar erklärt.

Als Übergangsregelung dürfen die Heubeck-Richttafeln 2005 G letztmals für das Wirtschaftsjahr angewandt werden, das vor dem 30.06.2019 endet.

Auch regelt das BMF-Schreiben nochmals klarstellend die Systematik der Verteilung des Unterschiedsbetrags nach § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG, nachdem der Unterschiedsbetrag, der auf der erstmaligen Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G beruht, nur auf mindestens drei Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt der jeweiligen Pensionsrückstellung zugeführt werden kann.

Das BMF-Schreiben vom 19.10.2018 finden Sie hier...

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