BMF-Schreiben v. 30.11.2017 - Schuldübernahmen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 30.11.2017 zu der Frage der bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung Stellung genommen. Dies betrifft insbesondere auch die Fälle der Auslagerung von Pensionszusagen auf Rentner-GmbH´s.
Danach ergeben sich folgende Grundsätze:
- Für den Verpflichtungsübernehmer gilt § 5 Abs. 7 EStG:
Für den Gewinn kann eine gewinnmindernde Rücklage i.H.v. 14/15 gebildet werden, die in den folgenden 14 Wirtschaftsjahren jeweils mit mindestens 1/14 gewinnerhöhend aufzulösen ist - Für den ursprünglich Verpflichteten gilt § 4f Abs. 1 EStG:
Der sich aus dem Übertragungsvorgang ergebende Aufwand ist im Wirtschaftsjahr der Übertragung i.H.d. aufgelösten Pensionsrückstellung als Betriebsausgabe abzugsfähig; der übersteigende Aufwand ist auf das Jahr der Übernahme und die folgenden 14 Wirtschaftsjahre gleichmäßig zu verteilen - Das sog. Nachholverbot des § 6a Abs. 4 EStG gilt für beim ursprünglich Verpflichteten entstandene Fehlbeträge in der ersten Schlussbilanz des Verpflichtungsübernehmers nicht.
Das BMF-Schreiben vom 30.11.2017 finden Sie hier...