BMF-Schreiben v. 18.09.2017 - Ausscheiden Dienstverhältnis
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.09.2017 zu der Frage der bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, Stellung genommen. Danach ergeben sich folgende Grundsätze:
- Pensionsrückstellungen können nur für die nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zu gewährenden Leistungen angesetzt werden (Ausgeglichenheitsvermutung von Arbeitsleistung und Entgelt)
- Enthält eine Zusage keine Aussage zum Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen das Arbeitsverhältnis endet
- Werden Versorgungsleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, gilt der Versorgungsfall insoweit als eingetreten
Das BMF-Schreiben vom 18.09.2017 finden Sie hier...