BMF-Schreiben v. 04.07.2017 - Rentner-GmbH

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat überraschend schnell und in begrüßenswerter Art und Weise auf das BFH-Urteil des VI. Senats v. 18.08.2016 reagiert, indem es das Urteil für allgemein anwendbar erklärt hat.

Eine Übertragung einer einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber erteilten Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH, bei der der GGF ebenfalls GGF ist, führt demnach nicht zu einem lohnsteuerlichen Zufluss beim Versorgungsberechtigten.

Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz liegt jedoch dann vor, wenn der Versorgungsberechtigte über ein Wahlrecht verfügt, dass es ihm ermöglicht, den Übertragungswert alternativ auch an sich persönlich auszahlen zu lassen.

Das BMF-Schreiben vom 04.07.2017 finden Sie hier...

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