BGH v. 11.9.2019: Versorgungsausgleich beim GF
Der BGH hat mit Urteil vom 11. 9. 2019 — XII Z B 627/15 entschieden, dass eine Herabsetzung einer einem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber erteilte Pensionszusage durch nachehezeitliche Vereinbarung auf das Ende der Ehezeit zurückwirkt.
Weiter entschied das BGH, dass bei Versorgungsanrechten zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers für den Beginn der im Rahmen der zeitratierlichen Bewertung einzustellenden Gesamtzeit auf den in der Pensionszusage für den Erwerb des Anrechts tatsächlich festgelegten Erdienensverlauf abzustellen ist (i.d.R. Zeitpunkt der Zusageerteilung; sog. s/t-tel).
Das BGH-Urteil vom 11. 9. 2019 — XII Z B 627/15 finden Sie hier…