BFH v. 6.12.2022: Pensionsrückstellung
Der BFH hat mit Urteil vom 6.12.2022 — IV R 21/19 entschieden, dass für den Fall, dass eine Pensionszusage einen Vorbehalt enthält, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig ist, wenn der Vorbehalt positiv — d.h. ausdrücklich — einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.
Das BFH-Urteil vom 6.12.2022 — IV R 21/19 finden Sie hier…