BFH v. 27.5.2020: Pensionsrückstellung
Der BFH hat mit Urteil vom 27.5.2020 - XI R 9/19 entschieden, dass im Falle einer Entgeltumwandlung eines nicht den Regelungen des BetrAVG unterliegenden Gesellschafter-Geschäftsführers eine Pensionsrückstellung nicht in Höhe des Barwertes i. S. d. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG gebildet werden dürfte. Insoweit würde es sich nicht um eine Entgeltumwandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 BetrAVG handeln. Folglich müsste der Wertansatz mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung erfolgen.
Das BFH-Urteil vom 27.5.2020 - XI R 9/19 finden Sie hier…