BFH v. 23.4.2021: 5tel-Regelung
Der BFH hat mit Urteil vom 23.4.2021 — IX R 3/20 entschieden, dass bei einer Abfindung / Kapitalisierung einer Direktzusage bzw. Pensionszusage im Wege einer Einmalzahlung eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vorliegt, für die die Steuerbegünstigung der Fünftelregelung greift.
Die Voraussetzung der Mehrjährigkeit ist dann erfüllt, wenn die Tätigkeit sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckte und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasste.
Das BFH-Urteil vom 23.4.2021 — IX R 3/20 finden Sie hier…