BFH-Urteile v. 18.8.2016: Rentner-GmbH
Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung
Der BFH hat mit seinen beiden Urteilen vom 18.08.2016 (VI R 18/13 und VI R 46/13) die bisherige Rechtsprechung des BFH insoweit bestätigt, als die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage beim Arbeitnehmer zwar dann zum Zufluss führt, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird.
Einschränkung der bisherigen Rechtsprechung
Jedoch schränken die Urteile den Lohnzufluss beim Arbeitnehmer insoweit ein, als der BFH einen Lohnzufluss beim Arbeitnehmer dann nicht annimmt, wenn er über kein Wahlrecht verfügt, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen.
Das BFH-Urteil vom 18.08.2016 - VI R 18/13 finden Sie hier…
Das BFH-Urteil vom 18.08.2016 - VI R 46/13 finden Sie hier...