Die Geschäftsführer-Pensionszusage bei Betriebsaufgabe

Der „Ausstieg“ der „Baby-Boomer“ aus dem aktiven Erwerbsleben ist in vollem Gange!

Die Geschäftsführer-Pensionszusage bei BetriebsaufgabeUnd so haben die in der Mitte der 50er-Jahre geborenen „Boomer-Geschäftsführer“ in den letzten Jahren bereits eine große Lücke auf den Chefsesseln mittelständischer Unternehmen hinterlassen. Da in der folgenden Dekade nun die geburtenstarken Jahrgänge von 1958 bis 1967 das rentenfähige Alter erreichen werden, wird die Nachfolgethematik weiter deutlich an Dynamik gewinnen.

Leider wird es bei Weitem nicht jedem Unternehmer gelingen, für sein Unternehmen einen Nachfolger zu finden. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Natur.

Betriebsaufgabe ohne Nachfolger

Bleibt die Suche nach einem Nachfolger ergebnislos, so verfügen die betroffenen Unternehmer meist nur noch über die Möglichkeit, die operative Geschäftstätigkeit einzustellen und den Betrieb aufzugeben. Mit der Entscheidung zur Betriebsaufgabe ist jedoch noch keine Entscheidung über das weitere Schicksal der Gesellschaft verbunden. Diese könnte im Anschluss an die Betriebsaufgabe bestehen bleiben oder aber auch liquidiert werden.

Wurde dem Gesellschafter-Geschäftsführer in der Vergangenheit eine Pensionszusage erteilt, so hängt deren Schicksal im Wesentlichen davon ab, welchen Weg die Gesellschafter in der Zukunft mit der Gesellschaft einschlagen möchten.

Folgende Handlungsalternativen stehen den Gesellschaftern zu Verfügung:

  • Fortführung der GmbH als sog. abgeleitete Rentner-GmbH
  • Sofortige Liquidation in Verbindung mit der sofortigen Entpflichtung der Geschäftsführer-Pensionszusage
  • Kombination von zeitlich begrenzter Fortführung als abgeleitete Rentner-GmbH mit einer späteren Liquidation und Entpflichtung der Geschäftsführer-Pensionszusage
  • Sonderweg für Alleingesellschafter: Verschmelzung auf den Geschäftsführer

Doch welcher Weg ist wirklich sinnvoll?

Ist es besser, die GmbH abzuwickeln und die Geschäftsführer-Pensionszusage – unter Inkaufnahme einer hohen Steuerbelastung – in diesem Zuge zu kapitalisieren?

Oder macht es nicht doch mehr Sinn, die GmbH als abgeleitete Rentner-GmbH fortzuführen und über die laufende Rentenzahlung die Steuerbelastung deutlich zu reduzieren?

Oder ist es vielleicht sogar möglich und vorteilhaft, die beiden Wege miteinander zu kombinieren und zunächst die Rente zu zahlen um erst Jahre später die Kapitalisierung vorzunehmen?

Fragen über Fragen…


Sie möchten Ihre GmbH ohne einen Nachfolger aufgeben und möchten einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten?

Dann lesen Sie unseren Aufsatz, der in der Gestaltenden Steuerberatung hierzu erschienen ist:

Was tun bei Betriebsaufgabe mangels Nachfolger?


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