BAG-Urteil v. 19.2.2019: Wirksamkeit einer Mindestehedauerklausel
Das BAG hat mit Urteil vom 19.2.2019 — 3 AZR 150/18 entschieden, dass eine Einschränkung der Hinterbliebenenversorgung durch eine zehnjährige Mindestehedauerklausel eine unangemessene Benachteiligung des unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmers i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt.
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