Auswirkungen des fallenden Rechnungszinses
Explosionsartige Zunahmen der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz
Dem Grundsatz „je niedriger der Rechnungszins, desto höher die Pensionsrückstellung“ folgend, führt die negative Zinsentwicklung dazu, dass die handelsrechtlich zu passivierenden Pensionsrückstellungen explosionsartig in die Höhe schnellen.
Beispiel: Pensionszusage an einen (per 31.12.2019) 50-jährigen GmbH-Geschäftsführer mit mtl. 5.000,- € Altersrente und 2,0% Rententrend (gem. Verbraucherpreisindex)
Der obige Verlauf der Rückstellungskurven zeigt, dass die Differenz zwischen der handelsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlich zulässigen Pensionsrückstellung insg. 570.000 EUR bzw. rd. 70% betragen wird. Eine Anpassung des § 6a EStG lehnt der Gesetzgeber jedoch mit Hinweis auf die aktuelle Haushaltslage kategorisch ab.
Exorbitante Folgen für die Trägerunternehmen
Die explodierenden Pensionsrückstellungen bringen eine Reihe von sehr unangenehmen (und evtl. existenzbedrohenden) Auswirkungen mit sich:
Die explodierenden Pensionsrückstellungen fressen das Jahresergebnis auf und reduzieren das Ausschüttungsvolumen. Das Eigenkapital schmilzt den Unternehmen weg; die Eigenkapitalquote verschlechtert sich und somit auch die Bonität des Trägerunternehmens.
In einem Worst-Case-Szenario könnte diese Entwicklung im Laufe der Jahre sogar zur Überschuldung der Gesellschaft führen.