Abfindung vs. Rentner-GmbH: Was ist der Königsweg?
Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass der Ausstieg der „Boomer-Geschäftsführer“ in vollem Gange ist. Anhand der praktischen Erfahrungen der letzten drei Jahre können wir berichten, dass sich die Ausstiegswelle mittlerweile derart dynamisch entwickelt hat, dass ihr Fortschritt selbst unsere Erwartungen deutlich übertroffen hat.
Die Erfahrung aus der Vielzahl der Mandate zeigt, dass sich das Interesse der Geschäftsführer auf zwei Gestaltungsoptionen konzentriert, welche sich konträr gegenüberstehen:
Zum einen die Abfindung der GF-Pensionszusage und zum anderen die Übertragung auf eine Rentner-GmbH.
Beide Lösungsmodelle eröffnen denjenigen GmbHs, die im Zuge oder in Vorbereitung auf eine Nachfolgeplanung von der bestehenden Pensionsverpflichtung entpflichtet und enthaftet werden möchten, oder den Geschäftsbereich „Pensionsmanagement“ vom operativen Geschäftsbetrieb trennen möchten, einen legalen Weg zur Befreiung von der GF-Pensionszusage.
Die beiden Modelle könnten jedoch kaum unterschiedlicher sein, da sie völlig unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen auslösen:
Während die sofortige Kapitalisierung / Abfindung der Pensionsansprüche durch die Zahlung einer einmaligen Kapitalleistung zu einer Erfüllung des Pensionsanspruchs führt in dessen Folge (i) das bestehende Versorgungsverhältnis erlischt und (ii) die GmbH schuldrechtlich entpflichtet und enthaftet wird, führt die Übertragung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH nicht zu einer Erfüllung des Versorgungsversprechens, sondern zu einer Fortführung der GF-Pensionszusage. Die Schuldbefreiung wird durch den Wechsel des Versorgungsschuldners erreicht.
Diese unterschiedlichen Konstellationen führen leider dazu, dass die beiden Gestaltungswege nur ganz schwer miteinander verglichen werden können. Und so steht der Geschäftsführer vor der für ihn nicht lösbaren Frage:
Welche Lösung ist für mich der Königsweg?
Die Antwort darauf kann nur eine individuelle Vergleichsberechnung liefern, die auf sämtliche Umstände des Einzelfalles eingeht. Um einen solchen Vergleich vornehmen zu können, bedarf es eines tiefgehenden Spezialwissens, und einer ausgefeilten Methodik. Nur wer über beides verfügt, ist in der Lage die Frage des Geschäftsführers fundiert beantworten zu können.
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Abfindung vs. Rentner-GmbH: Was ist der Königsweg?
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