ÜBERTRAGUNG einer Geschäftsführer-Pensionszusage

Übertragung der Versorgungsverpflichtungen auf einen neuen / externen Versorgungsträger im Wege

  • der rechtsgeschäftlichen Einzelrechtsnachfolge (Schuldübernahme) oder
  • der partiellen Gesamtrechtsnachfolge (Ausgliederung).

Insbesondere die Übertragung auf eine eigene Rentner-GmbH, oder einen Pensionsfonds / Unterstützungskasse.

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