Jürgen Pradl LIVE:
Mitschnitte aus IWW-Steuerberaterseminar


Begrüßung und Einführung
Film Vorstellung

Aktuelle Lage in der GF-Versorgung
Aktuelle Lage in der GF-Versorgung

Aktualisierung und Bilanzbereinigung

Lösungsansätze zur Auslagerung bzw. Übertragung der Pensionsverpflichtung sollen die GmbH von der Versorgungsverpflichtung entlasten und enthaften und die Bilanz der Gesellschaft bereinigen. Mit der Übertragung geht in der Regel die Auflösung der bisher gebildeten Pensionsrückstellung einher. Die wesentlichen Motive, die im Zusammenhang mit der Auslagerung der Pensionszusage immer wieder genannt werden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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  • Bilanzbereinigung
  • Bonitätsverbesserung
  • Entlastung der GmbH vom Langlebigkeitsrisiko
  • Enthaftung der GmbH von der übernommenen Versorgungsverpflichtung
  • Beseitigung des latenten Betriebsprüfungsrisikos
  • Vorbereitung auf die Anforderungen des Kapitalmarktes
  • Verwaltungsvereinfachung.

Auch im Falle einer geplanten Übertragung ist die Überarbeitung der vertraglichen Vereinbarungen ein unerlässlicher Bestandteil der Restrukturierungsmaßnahmen. Oftmals müssen die Vertragsbedingungen an die Rahmenbedingungen des externen Versorgungsträgers angepasst werden.

Vor einer Übertragung sind darüber hinaus zwingend die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, denn die entscheiden letztendlich darüber, ob die Pensionsverpflichtung mit schuldbefreiender Wirkung im Sinne der §§ 414 ff BGB übertragen werden kann (rechtliche und wirtschaftliche Entpflichtung), oder ob nur der Wechsel des Durchführungsweges als Lösungsmöglichkeit verbleibt (rein wirtschaftliche Entpflichtung).

Die Pensionsverpflichtung kann sowohl teilweise als auch in vollem Umfang auf einen externen Versorgungsträger übertragen werden.